Bedingungen für den Erhalt des Ablasses

Bedingungen für den Erhalt des Ablasses

1. Ein Gläubiger kann für sich selbst oder für den Verstorbenen höchstens zweimal am Tag Ablässe erlangen.


2. Der Gläubige soll sich im Zustand der heiligmachenden Gnade befinden

(Die sakramentale Beichte kann einige Tage vor der vorgeschriebenen Handlung abgelegt werden und muss nicht wiederholt werden.)


3. heilige Kommunion

(Es ist erforderlich, dass jeder Ablass am selben Tag erfolgt, an dem die vorgeschriebenen Handlungen vorgenommen werden.)


4. Eine Gesinnung, die sogar lässliche Sünden und jegliche Bindung an die Sünde ausschließt


5. Gebet für die Anliegen des Heiligen Vaters


6. Durchführen einer der angegebenen Handlungen

  • eine religiöse Pilgerfahrt zu einem heiligen Jubiläumsort zu unternehmen
  • Andachtsbesuch auf der Jubiläumsstätte – einzeln oder in der Gruppe
  • ein Akt der Barmherzigkeit und Reue:
    • Teilnahme an Volksmissionen, Exerzitien, Ausbildungstreffen
    • längere Besuche bei Bedürftigen oder in Schwierigkeiten befindlichen Menschen
    • mindestens einen Tag lang auf frivole Unterhaltung (real oder virtuell) verzichten
    • einen angemessenen Teil ihrer Freizeit der Freiwilligenarbeit zum Wohle der Gemeinschaft widmen

7. Der vollkommene Ablass kann auch zweimal am Tag erlangt werden, wenn der Gläubige am selben Tag ein zweites Mal rechtmäßig die heilige Kommunion empfängt. Er gilt jedoch nur für den Verstorbenen.